Galina,
Jobcenter

"Weil ihr die Zukunft liebt, lieben wir es, Menschen beim Neubeginn zu begleiten."

Tanja,
Kreisleitstelle

"Weil ihr schnelle Rettung liebt, lieben wir es, im Notfall den Überblick zu behalten."


Jan-Philipp,
Abteilung Tiefbau

"Weil ihr gute Lebensqualität liebt, lieben wir es, für sauberes Wasser und sichere Gewässer zu sorgen."

Timo,
Abteilung Tiefbau

"Weil ihr effiziente Lösungen liebt, lieben wir es, Prozesse zu optimieren und Qualität zu sichern."

Ulrich,
Abteilung Jugend

"Weil ihr echte Gerechtigkeit liebt, lieben wir es, Jugendliche auf den richtigen Weg zu bringen."

BACHELOR OF LAWS - ALLGEMEINE VERWALTUNG


Praktische Ausbildung mit gleichzeitigem Studium an einer Hochschule, an der Ihnen rechts-, wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Themen vermittelt werden.

 

Ausbildungsbeginn: Zum 01.09. eines jeden Jahres
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Bezahlung: zwischen 1.260 € und 1.405 € brutto

Ablauf und Inhalt der Ausbildung


Während der Ausbildung zum Bachelor of Laws wechseln sich berufspraktische Abschnitte in den verschiedenen Abteilungen der Kreisverwaltung Gütersloh (Ausbildungsorte: Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Halle (Westf.)) und fachwissenschaftliche Studienzeiten an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV; www.hspv.nrw.de) in Bielefeld ab.

Die berufspraktischen Zeiten umfassen fünf Abschnitte. Die fachwissenschaftlichen Studienzeiten gliedern sich in vier Abschnitte. Als verknüpfendes Element zwischen Theorie und Praxis absolvieren Sie ein Training sozialer Kompetenzen, das Präsentation, Kommunikation, Teamarbeit, Moderation und Konfliktmanagement umfasst. Zudem sind eine Seminar- und Projektarbeit sowie eine Bachelorarbeit vorgesehen.

Folgende Fächer werden u. a. an der Hochschule vermittelt:


  • Allgemeines Verwaltungsrecht 
  • Europarecht
  • Öffentliche Betriebswirtschaftslehre
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Personalrecht 
  • Politikwissenschaft
  • Polizei- und Ordnungsrecht
  • Psychologie 
  • Rechnungswesen
  • Sozialrecht 
  • Soziologie
  • Staatsrecht
  • Verwaltungsmanagement
  • Volkswirtschaftslehre
  • Zivilrecht 
  • Das Hochschulstudium ist im Schwierigkeitsgrad mit jedem anderen Studium an einer allgemeinen Hochschule vergleichbar.

Einstellungsvoraussetzungen


Abitur, uneingeschränkte Fachhochschulreife oder eine andere gleichwertige Qualifikation oder die Eignung nach BBiHZVO.

Was erwarten wir noch von Ihnen?


  • Einsatzbereitschaft 
  • Teamgeist
  • Einfühlungsvermögen im Umgang mit Menschen
  • Selbstbewusstsein, Flexibilität, Durchsetzungsvermögen 
  • Initiative und Verantwortung
  • Lernbereitschaft, auch über die Ausbildung hinaus 
  • Fähigkeit, sich Lerninhalte selbstständig zu erarbeiten 
  • Interesse an Rechtsfragen und kundenorientierter Tätigkeit
  • Entscheidungsfähigkeit 
  • systematisches und analytisches Denken